Wahlkartenantrag
Anforderung Briefwahlunterlage
Mit diesem Formular können Sie als wahlberechtigte Person eine Wahlkarte (=Briefwahlunterlage) beantragen. Die Zustellung Ihrer Wahlkarte erfolgt per Post
Zum WahlkartenantragKärntner Landtagswahl 2023
- Stichtag: 03. Jänner 2023
- Wahltag: 05. März 2023
- Vorzeitiger Wahltag: 24. Februar 2023
Unterstützungserklärungen (bis 27. Jänner 2023)
Unterstützungserklärungen können von einer Person für mehrere wahlwerbende Gruppierungen abgegeben werden. Die Unterstützungserklärungen werden ab 03. Jänner 2023 jeweils zu den Amtszeiten am Gemeindeamt Hüttenberg bestätigt. Eine Bestätigung der Unterstützungserklärung kann nur dann erfolgen, wenn die wahlberechtigte Person persönlich im Wahlamt erscheint, persönlich unterschreibt und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen kann. Außerdem kann die Bestätigung der Unterstützungserklärung erteilt werden, wenn die Unterschrift zuvor gerichtlich oder notariell beglaubigt wurde. Die bestätigte Unterstützungserklärung muss die wahlberechtigte Person anschließend selbständig dem entsprechenden Kandidaten retournieren. Seitens der Gemeinde darf lediglich die Bestätigung erteilt werden.
Auflage des Wählerverzeichnisses
24. Jänner - 02. Februar 2023
Montag - Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
im Gemeindeamt Hüttenberg, Büro Amtsleitung
Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!
Wahlkarten
Wahlkartenanträge können ab sofort
- persönlich/Vollmacht im Wahlamt der Gemeinde bis Freitag, 03. März 2023, 12:00 Uhr
- schriftlich (Ausweiskopie beilegen) bis Mittwoch, 01. März 2023
- Wählerverständigungskarte ausfüllen & retournieren bis Mittwoch, 01. März 2023
- online unter www.wahlkartenantrag.at bis Mittwoch, 01. März 2023
gestellt werden.
Ab Montag, 13. Februar 2023 werden (sofern die Drucksorten bereits vorhanden sind) die Wahlkarten ausgestellt!
Wahlkartenbüro - Gemeindeamt Hüttenberg
Montag - Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!
Wahllokale sowie dazugehörige Verbotszonen und Wahlzeiten - Wahltag 05. März 2023
Bezeichnung | Adresse | Verbotszone, Wahlzeiten |
I – Hüttenberg
| Münichsdorferplatz 2
| Verbotszone im Umkreis von 50m
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II – Knappenberg
| Knappenberg 194
| Verbotszone im Umkreis von 50m
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III – Lölling
| Graben 23
| Verbotszone im Umkreis von 50m
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IV – St. Johann/Pressen | Heft 80 | Verbotszone im Umkreis von 50m |
Vorzeitiger Wahltag am 24. Februar 2023 - Wahllokal, Verbotszone und Wahlzeit
Bezeichnung | Adresse | Verbotszone, Wahlzeiten |
Gemeindesaal Hüttenberg
| Münichsdorferplatz 2
| Verbotszone im Umkreis von 50m
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